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Die Durchsetzung der KI-Verordnung im Rahmen des digitalen Schuldrechts (Daum, CR2024, 178)

Ob Chatbots, Streaming-Dienste, Suchmaschinen, Shopping-Apps oder Social Media-Plattformen: Viele Online-Services haben künstliche Intelligenz in ihre Funktionen integriert. Die künftige Regulierung dieser Technologie in der bald verabschiedeten KI-Verordnung wirft die Frage auf, inwieweit die neuen Vorschriften mit dem neuen digitalen Schuldrecht zusammenspielen. Ein näherer Blick zeigt, dass der europäische Gesetzgeber sein ursprüngliches Ziel, mit der Digitalen-Inhalte-Richtlinie für mehr Rechtssicherheit zu sorgen, konterkariert.

Wann führt die Nichteinhaltung der KI-Verordnung zu einem Mangel i.S.d. §§ 327e ff. BGB?

INHALTSVERZEICHNIS:

I. Einführung

II. Das Verhältnis des neuen digitalen Schuldrechts zur KI-Verordnung

1. Persönlicher Anwendungsbereich

2. Räumlicher Anwendungsbereich

3. Sachlicher Anwendungsbereich

4. Zwischenfazit

III. Verstoß gegen die KI-Verordnung als Mangel

1. Rechtliche Anforderungen der KI-Verordnung

2. Konsequenzen eines Verstoßes auf zivilrechtlicher Ebene

3. Künftiges Anforderungsprofil im Mängelrecht

a) Anforderungen nach digitalem Schuldrecht

b) Anforderungen nach KI-Verordnung

c) Kumulativer Effekt

IV. Privatrechtliche Durchsetzung der KI-Verordnung

1. Ziel

2. Verschränkung mit digitalem Schuldrecht

V. Fazit

 


Leseprobe:

 

"I. Einführung
1

Seit der Umsetzung der Digitalen-Inhalte-Richtlinie 1 in den §§ 327 ff. BGB enthält das Bürgerliche Gesetzbuch besondere Regelungen für die Bereitstellung von „digitalen Produkten“. Der sachliche Anwendungsbereich dieser Vorschriften ist denkbar weit: Sobald ein Unternehmer einem Verbraucher „Daten in digitaler Form“ bereitstellt oder die Nutzung zu diesen Informationen ermöglicht (und dafür einen „Preis“ verlangt (vgl. § 327 Abs. 1, BGB) bzw. personenbezogene Daten verarbeitet werden (vgl. § 327 Abs. 3 BGB), sind die neuen digitalen Vorgaben einschlägig.

 

2

Das neue digitale Schuldrecht soll nach dem Willen der Europäischen Union die „größten Hindernisse [...] für die Entwicklung des grenzüberschreitenden elektronischen Handels“ beseitigen, 2 ein „hohes Verbraucherschutzniveau“ sicherstellen 3 und die „Unterschiede zwischen zwingenden nationalen Verbrauchervertragsvorschriften“ nivellieren, um für Rechtssicherheit zu sorgen. 4

3

Die Verordnung zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz (KI-Verordnung) verfolgt ein ähnliches Ziel. Nach dem am 21.1.2024 bekannt gewordenen Verhandlungsergebnis der Trilogparteien 5 soll der Rechtsakt die Schaffung von menschenzentrierter und vertrauensvoller künstlicher Intelligenz ermöglichen 6 , Innovation fördern 7 und für Rechtssicherheit sorgen. 8 Die Regelungen verfolgen einen horizontalen, branchenübergreifenden und risikoorientierten Ansatz. Die Durchsetzung der Vorschriften erfolgt nach einem elaborierten Mechanismus, der sowohl nationale als auch europäische Behörden involviert.

 

II. Das Verhältnis des neuen digitalen Schuldrechts zur KI-Verordnung
4

Die KI-Verordnung geht auf die Ziele des europäischen Verbraucherschutzes nur an sehr wenigen Stellen ein. Nach Art. 2 lit. 5b KI-VO treten die Regelungen der KI-Verordnung …"

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Verlag Dr. Otto Schmidt vom 13.03.2024 14:23

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