Gesetzesentwurf zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften

Am 14.12.2018 wird das Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften im Bundesgesetzblatt verkündet.

Verfahrensstand-Anzeiger

Hinweis: Materialien zu diesem Gesetzgebungsvorhaben können am Ende dieser Seite abgerufen werden.

Am 14.12.2018 wird das Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. I Nr. 45).

Autorin: Shari Heep, Mag. iur. (Universität zu Köln)

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Text der Vorversion(en):


Am 23.11.2018 stimmt der Bundesrat dem Gesetz zu. 

Autorin: Shari Heep, Mag. iur. (Universität zu Köln)

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Am 9.11.2018 unterrichtet der Bundetag den Bundesrat über seinen Gesetzesbeschluss vom 8.11.2018.

Autorin: Shari Heep, Mag. iur. (Universität zu Köln)

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Am 7.11.2018 hat der Haushaltsausschuss seinen Bericht veröffentlicht. Zudem wurden insgesamt sechs Änderungs-/ Entschließungsanträge eingereicht.

Autorin: Shari Heep, Mag. iur. (Universität zu Köln)

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Am 10.10.2018 unterrichtet die Bundesregierung den Bundestag über ihre Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates nach vorangegangener Beratung des Finanzausschusses und Überweisung an die Ausschüsse durch den Bundestag. 

In der Gegenäußerung führt die Bundesregierung aus, dass sie die Vorschläge des Bundesrates prüfen muss oder der Bitte um Überprüfung nachkommen wird. Abgelehnt wird der Vorschlag zu Art. 3 Nr. 6 lit. b) sowie Art. 9 Nr. 7 und 8.

Autorin: Shari Heep, Mag. iur. (Universität zu Köln)

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Am 24.9.2018 hat die Bundesregierung ihren Gesetzesentwurf veröffentlicht und dem Bundestag zugeleitet.

Autorin: Shari Heep, Mag. iur. (Universität zu Köln)

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Am 21.9.2018 veröffentlicht der Bundesrat seine Stellungnahme zum Gesetzesentwurf. Diese stimmt im Wesentlichen mit den Empfehlungen der Ausschüsse überein.

Autorin: Shari Heep, Mag. iur. (Universität zu Köln)

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Am 20.9.2018 hat das Land Baden-Würtemberg einen Antrag an den Bundesrat veröffentlicht. Der Bundesrat soll prüfen, ob die in Art. 2 Nr. 2 zu § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 und 3 EStG vorgesehene Änderungen der Dienstwagenbesteuerung für E-Fahrzeuge genauer ausgestaltet werden kann. Die ermäßigte Besteuerung solle nur gewährleistet werden, wenn das entsprechend durch das Kennzeichen als E-Auto gekennzeichnet wird.

Autorin: Shari Heep, Mag. iur. (Universität zu Köln)

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Am 11.9.2018 haben der Finanzausschuss, der Ausschuss für Innere Angelegenheiten, der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, der Verkehrsausschuss und der Wirtschaftsausschuss ihre Empfehlungen zum Gesetzesentwurf veröffentlicht.

Folgende Änderungen wurden iRv E-Commerce empfohlen:

  • Einführen einer Sanktion für die Fälle, in denen es zu keiner oder nur einer partiellen Reinvestition des Veräußerungsgewinns kommt, da dies sonst zur Steueroptimierung genutzt werden kann, § 6b Abs. 2a EStG

Autorin: Shari Heep, Mag. iur. (Universität zu Köln)

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Am 10.8.2018 hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften veröffentlicht.

Hintergrund für den Gesetzesentwurf sind mögliche Umsatzsteuerhinterzieheungen beim Handel mit Waren über das Internet unter Nutzung von elektronischen Marktplätzen, insbesondere bei Handel mit Waren aus Drittländern.

Das neue Gesetz soll Umsatzsteuereinnahmen sicherstellen, vor weiteren Umsatzsteuerausfällen schützen und sowie Schutz und Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit von steuerehrlichen Unternehmen bieten.

Darüber hinaus ergebe sich fachlich notwendiger Gesetzgebungsbedarf:

  • Notwendige Anpassung an EU-Recht und EuGH-Rechtsprechung,
  • Umsetzung von Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesfinanzhofs,
  • kurzfristiger fachlicher Änderungsbedarf,
  • Folgeänderungen und Anpassungen auf Grund von vorangegangenen Gesetzesänderungen sowie
  • weiterer redaktioneller Änderungsbedarf.

Siehe zur Verfassungswidrigkeit des Gesetzesentwurfs das Gutachten von Prof. Dr. Ulrich Hufeld.

Autorin: Shari Heep, Mag. iur. (Universität zu Köln)

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2018_11_Beschluss BRat_Drucks. 559/18 (Beschluss) v. 23.11.2018

2018_11_Beschluss BTag_Drucks. 559/18 v. 9.11.2018

2018_11_Bericht HA_Drucks. 19/5596 v. 07.11.2018

2018_11_Änderungsantrag Drucks. 19/5612 v. 07.11.2018

2018_11_Änderungsantrag Drucks. 19/5613 v. 07.11.2018

2018_11_Änderungsantrag Drucks. 19/5614 v. 07.11.2018

2018_11_Entschließungsantrag Drucks. 19/5615 v. 07.11.2018

2018_11_Entschließungsantrag Drucks. 19/5616 v. 07.11.2018

2018_11_Entschließungsantrag Drucks. 19/5617 v. 07.11.2018

2018_10_Gegenäußerung BReg_Drucks. 19/4858 v. 10.10.2018

2018_9_Antrag BaWü_Drucks. 372/2/18 v. 20.09.2018

2018_09_Stellungnahme_BRat_Drucks. 372/18 (Beschluss)_v. 21.9.2018

2018_09_Empfehlungen Ausschüsse v. 11.9.2018

2018_08_Gutachten Prof. Hufeld zur Verfassungswidrigkeit des GesetzesE

2018_08_GesetzesE_Drucks. 372/18_v. 10.8.2018



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 03.01.2019 12:16

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