Richtlinie zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt

Am 11.12.2019 hat der Rechtsausschuss den Antrag der AfD abgelehnt.

Verfahrensstand-Anzeiger

Hinweis: Materialien zu diesem Gesetzgebungsvorhaben können am Ende dieser Seite abgerufen werden.

Am 11.12.2019 hat der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz seine Beschlussempfehlung und seinen Bericht zum Antrag der AfD (Drs. 19/9969) abgegeben. Der Antrag wird abgelehnt.

Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, Mag. iur., LL.M. (CUPL)

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Text der Vorversion(en):


Am 23.10.2019 hat die Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE geantwortet.

Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, Mag. iur., LL.M. (CUPL)

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Am 26.3.2019 hat das EU-Parlament die EU-Urheberrechtslinie ohne Änderungen mit einer Mehrheit von 348 Stimmen gegen 274 Stimmen angenommen. Siehe hierzu die Pressemitteilung des Parlaments. 

Änderungsanträge wurde gar nicht zugelassen. 

Autorin: Shari Heep, Mag. iur. (Universität zu Köln)

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Am 26.2.2019 hat der EU-Ausschuss für Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) der Urheberrechtsreform, auf die sich die EU-Minister bislang vorläufig geeinigt hatten, 16 Stimmen zu 9 zugestimmt. Der englischsprachige Text der Einigung ist verfügbar (siehe Material). Das EU-Parlament wird in der Plenarsitzung vom 25.-28.3.2019 darüber final abstimmen.

Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, Mag. iur., LL.M. (CUPL)

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Am 30.1.2019 hat der BT-Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz seine Beschlussempfehlung und seinen Bericht zum Antrag der FDP (Drs. 19/3002) veröffentlicht. Der Ausschuss empfiehlt, den Antrag, der inhaltlich die Forderung auf einen Verzicht auf Uploadfilter abstellte, abzulehnen.

Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, Mag. iur., LL.M. (CUPL)

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Am 12.9.2018 hat das EU-Parlament seine Position zum Richtlinienvorschlag veröffentlicht. Es liegt nun in erster Lesung ein überarbeiteter Entwurf vor (bislang nur englischsprachig). Des weiteren können die Überarbeitungen deutschsprachig und sortiert nach Entwicklungsstadien hier eingesehen werden. Ein direkter Vergleich einzelner Artikel und Erwägungsgründe ist hier möglich (nur englischsprachig).

Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, Mag. iur., LL.M. (CUPL)

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Am 29.6.2018 hat der Berichterstatter Voss aus dem EU-Rechtsausschuss einen Bericht über den Verordnungsentwurf veröffentlicht, in dem er die Ansichten der verschiedenen Ausschüsse darstellt. Das EU-Parlament hat den Vorschlag bereits abgelehnt.

Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, LL.M. (CUPL)

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Am 3.5.2017 wurde der Bundesrat durch die Europäische Kommission über ihre Stellungnahme zu seinem Beschluss unterrichtet.

Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, LL.M. (CUPL)

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Am 16.12.2016 hat der Bundesrat zwei Beschlüsse über Stellungnahmen gefasst (zu COM(2016) 592 final und COM(2016) 593 final).

Darin begrüßte der Bundesrat zunächst die Reformbestrebungen als überfällig, wiederholte jedoch die Kritik, sie blieben weit hinter seinen Erwartungen zurück. Begrüßenswert sei außerdem, dass die Kommission sich unverzüglich mit allen Betroffenen gemeinsam um einen Mechanismus zur Nachverfolgung der Geldflüsse auf Selbstregulierungsbasis bemühen möchte.

In der zweiten Stellungnahme griff der Bundesrat die Vorschlägen der Ausschüsse vom 5.12.2016 auf.

Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, LL.M. (CUPL)

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Am 5.12.2016 haben der Ausschuss für Fragen der Europäischen Union, der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz, der Ausschuss für Kulturfragen sowie der der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates eine Empfehlung für eine Stellungnahme abgegeben.

Demnach möge der Bundesrat begrüßen, dass sich die Kommission des Urheberrechts im
digitalen Binnenmarkt annehme, aber sein Bedauern ausdrücken, dass die Reformbestrebungen weit hinter den Erwartungen an eine konsistente, verbraucherfreundliche Reform des Urheberrechts zurückblieben. Die vorgeschlagenen Regelungen seien noch zu sehr in alten Verwertungs-und Wertschöpfungsmodellen verhaftet und rezipierten bislang nur unzulänglich die Realität digitaler Mediennutzung an Hochschulen, Forschungseinrichtungen und den Einrichtungen des Kulturerbes.

Kritisch sei auch, dass der Vorschlag die Ergebnisse ökonomischer Studien unberücksichtigt ließe, wonach Schrankenregelungen für Bildung und Forschung generell keine Auswirkungen auf den Primärmarkt hätten, und dass hieraus keine entsprechenden Schlüsse für die Vergütungspflicht und den Vorrang von Verlagsangeboten gezogen worden seien.

Artikel 4 des Richtlinienvorschlag solle eine klarstellende Regelung über die Zulässigkeit von Annexnutzungen in Forschung und Lehre aufzunehmen, die es den Nutzenden gestatte, die ins jeweilige Intranet eingestellten Inhalte abzuspeichern, auszudrucken sowie im gleichen Lernkontext öffentlich wiederzugeben und auch als Papierkopien verteilen zu dürfen. Weiterhin möge der Bundesrat dafür plädieren, eine Überprüfung der Schrankenfestigkeit von Regimen der Digitalen Rechteverwaltung (Digital-Rights-Management-Regime (DRM)) durchzuführen.

Schließlich solle ein Weiterveräußerungsrecht für echtmäßig erworbene digitale Güter eingeführt werden. Die gegenwärtige Rechtslage führe zu einer Ungleichbehandlung körperlicher Werke (zum Beispiel Bücher) gegenüber digitalen Werken (zum Beispiel e-Books), indem Verbraucherinnen und Verbrauchern beim Erwerb von digitalen Gütern häufig durch Allgemeine Geschäftsbedingungen sowie durch technische Schutzmaßnahmen (sogenanntes Digitales Rechtemanagement) untersagt beziehungsweise verwehrt werde, ein erworbenes Produkt etwa weiterzuverkaufen oder zu verschenken. Die rechtliche Absicherung eines allgemeinen Weiterveräußerungsrechtes für ordnungsgemäß erworbene digitale Güter unter der Voraussetzung, dass der Weiterveräußerer keine Kopien des digitalen Werks zurückbehält, sei deshalb geboten.

Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, LL.M. (CUPL)

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Am 4.10.2016 hat die Europäische Kommission den Bundesrat über den Richtlinienvorschlag unterrichtet.

Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, LL.M. (CUPL)

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Am 14.9.2016 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt abgegeben (COM(2016) 593 final).

Durch die neuen Entwicklungen in den Digitaltechniken sei es zu Veränderungen bei der Schaffung, der Herstellung, der Verbreitung und der Verwertung von Werken und sonstigen Schutzgegenständen gekommen, so dass sich anbiete, Anpassungen am EU-Urheberrecht vorzunehmen, auch, um eine Fragmentierung des Binnenmarktes zu verhindern. Dieser Richtlinienvorschlag ist ein Ausfluss der im Mai 2015 verabschiedeten Strategie für einen digitalen Binnenmarkt.

Bislang sind nur die Ausnahmen von den Urheberrechten und verwandten Schutzrechten sowie Beschränkungen dieser Rechte auf EU-Ebene harmonisiert. Allerdings greifen diese nur auf nationaler Ebene; Rechtssicherheit sei bei grenzüberschreitenden Nutzungen nicht garantiert.

Drei Bereiche sollen nun mit der Richtlinie in Angriff genommen werden, um die Rechtmäßigkeit bestimmter Nutzungsarten in diesen Bereichen - auch grenzübergreifend - zu gewährleisten:

  1. digitale und grenzübergreifende Nutzung im Bildungsbereich,
  2. Text- und Data-Mining im Bereich der wissenschaftlichen Forschung
  3. und Erhaltung des kulturellen Erbes.

Mit den digitalen Technologien seien neue Geschäftsmodelle entstanden, dies habe Rolle des Internet als wichtigsten Markt für die Verbreitung und den Zugang zu urheberrechtlich geschützten Inhalten gestärkt, aber Schwierigkeiten für Rechteinhaber gebracht, wenn sie eine Lizenzvergabe für ihre Rechte und eine Vergütung für den Vertrieb ihrer Werke über das Internet anstrebten. Daher solle die Richtlinie die Position der Rechteinhaber im Hinblick auf Verhandlungen und ihre Vergütung für die Verwertung ihrer Inhalte durch Online-Dienste, die von den Nutzern hochgeladene Inhalte zugänglich machen, verbessern.

Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, LL.M. (CUPL)

 



2019_12_Beschlussempfehlung und Bericht des BT-Rechtsausschusses_BT-Drs. 19/15871_11.12.

2019_10_Antwort der BReg auf Kleine Anfrage der LINKEN_BT-Drs. 19/14466_23.10.

2019_03_Kommt die EU-Richtlinie entweder ganz oder gar nicht - oder geht auch "halb"? (iRights.info)_12.3.

2019_02_Worum es beim Streit um Uploadfilter und Leistungsschutzrecht geht (iRights.info)_27.2.

2019_02_Text der Einigung in Vorabfassung_26.2.

2019_02_Inoffizielle konsolidierte Fassung des Trilogergebnisses zu Art. 13

2019_01_Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz_BT-Drs. 19/7469_30.1.

2018_09_Position EU-Parlament in 1. Lesung_P8_TA-PROV(2018)0337_12.9.

2018_06_Voss' Bericht für den EU-Rechtsausschuss_A8 - 0245/2018_29.6.

2016_12_Stellungnahme des BRats zu COM(2016) 593 final_Drs. 565/16 (Beschluss)_16.12.

2016_12_Stellungnahme des BRats zu COM(2016) 592 final_Drs. 535/16 (Beschluss)_16.12.

2016_12_Empfehlungen der Ausschüsse des BRats für eine Stellungnahme_Drs. 565/1/16_5.12.

2016_09_Vorschlag für eine Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt_COM(2016) 593 final_14.9.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 06.04.2021 20:33

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